Komfortbrillenbestimmung
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Komfortbrillenbestimmung
Makuladegeneration

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

bei Ihnen steht die Anschaffung einer neuen Brille zur Diskussion. Brillen sind, bis auf wenige Ausnahmen, jedoch keine Kassenleistung mehr. Zudem sind gute Brille auch teuer.

Daher ist es sinnvoll, eine Komfortbrillenbestimmung bei Ihrem Augenarzt durchführen zu lassen. Diese beinhaltet unter anderem die Untersuchung der altersabhängigen oder erkrankungsbedingten Visusäquivalenz, den binokularen Feinabgleich, ggf. eine qualitative Aniseikonieprüfung und vieles mehr.

Nur Ihr Augenarzt kann den Organbefund beurteilen und die individuellen Eigenheiten Ihrer Augen bei der endgültigen Bestimmung der Werte berücksichtigen.

Gerne beraten wir Sie zu der Frage, welche Brillen und welche Brillengläser für Sie besonders geeignet sind. Denn nur dann ist eine Verordnung auch sinnvoll.

Während die medizinisch ausreichende Bestimmung der Sehschärfe eine Kassenleistung ist, wird die Bestimmung und Beratung über die optimalen Brillengläser nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt (§12, SGB V).

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!